Abgabequote sehr gering

Für die Neuberechnung der reformierten Grundsteuer müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung einreichen. Bisher sind jedoch lediglich 6,2 Millionen Formulare online eingereicht worden, weitere 584.000 Erklärungen gingen in Papierform ein, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Somit haben erst knapp 18 Prozent der Eigentümer eine Erklärung abgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung im Jahre 2018 für verfassungswidrig. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet. Dann greifen neue Berechnungsmethoden. Da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden ist, gilt die Reform als eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte.

Probleme mit „Elster“, Fristverlängerung möglich

Seit dem 1. Juli können die Erklärungen über die Steuerplattform „Elster“ eingereicht werden. Die Plattform war jedoch Mitte Juli vorrübergehend nicht erreichbar – bereits hier forderten einige Verbände und Landespolitiker eine Fristverlängerung. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schloss eine Fristverlängerung nicht aus; eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte nun, die Länder müssen diese Entscheidung treffen und dass es „sinnvoll“ wäre, wenn diese sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

 

Gasheizung prüfen lassen

Sollte der zweite Teil der Energiesparverordnung vom Bundesrat abgesegnet werden, müssen Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchlaufen. „Wird die Heizung daraufhin optimiert, sind Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent möglich. Bei einem Einfamilienhaus mit erhöhtem Energieverbrauch lassen sich bei den aktuellen Gaspreisen jährlich über 700 Euro Heizkosten sparen“ schreibt co2online. Für größere Mehrfamilienhäuser würde der hydraulische Abgleich zur Pflicht – dieser sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt.

Eigentümer sollten zudem ihre Heizrohre dämmen, um beim aktuellen Gaspreis bis zu 40 Euro je Meter Rohr zu sparen. Hierzu eignet sich Rohisolierung aus dem Baumarkt.

So können Mieter sparen

Mieter haben weitaus weniger Einfluss auf ihren Energieverbrauch. Jedoch gibt es ein paar einfache Maßnahmen, um die Rechnung nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Thermostate sind ein wichtiges Mittel, um Energie zu sparen. Neuere Modelle lassen sich gradgenau einstellen und sind zeitgesteuert, sodass z. B. nicht geheizt wird, wenn niemand zu Hause ist. Nach 15 Jahren sollten sie ausgetauscht werden.

Um weitere Kosten zu sparen sollten Heizkörper gründlich entstaubt sowie schwere Möbel und Vorhänge vom Heizkörper weggerückt werden. Auch undichte Fenster können mit Dichtungsband aus dem Baumarkt abgedichtet werden. Wenn Kälte aus dem Hausflur in die Wohnung zieht, hilft der sogenannte Zugluftdackel.

 

Regeln für den privaten Bereich

Ab dem 1. September tritt das Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:

Zweite Verordnung ab Oktober

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1. Oktober für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:

 

Enorme Nachfrage nach Fördermitteln

Bis Ende des Jahres 2022 hätten die Mittel reichen sollen – doch dass die bereitgestellten 75 Millionen Euro nicht ausreichen, hatten Experten schon länger befürchtet. Erst vor sechs Wochen, am 29. Juni, wurde das Programm wieder aufgenommen. Die KfW schreibt: „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) stellen.“

Bis zu 6.250 Euro konnten private Eigentümer und Mieter für Umbaumaßnahmen beantragen. Typische Umbauten sind zum Beispiel bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden.

Jetzt schon beraten lassen

Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, die zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehört, rät jetzt schon zur Beratung: „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“

 

Privathaushalte sind besonders geschützt

Da derzeit weniger Gas aus Russland kommt und gleichzeitig die Preise massiv ansteigen, haben viele Angst, im Winter frieren zu müssen. „Auch in einer Gasmangellage verbleibt Gas in den Verteilnetzen, mit dem die Wärmekunden versorgt werden. Denn allein aus technischen Gründen kann ein lokales Gasnetz, wie etwa ein Straßenzug oder ein Quartier, nicht so einfach abgeschaltet werden“, schreibt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Gleichzeitig warnt er davor, im Winter auf elektrische Heizlüfter zu setzen. Elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter seien keine sinnvolle Alternative, um den Gasverbrauch zu senken. Abgesehen davon, dass diese Art zu heizen sehr teuer ist, kann ein gleichzeitiger Betrieb vieler solcher Geräte die Stromversorgung beeinträchtigen und sogar zu Ausfällen führen.

Hohe Preise, wenig Nutzen

Das Vergleichsportal Verivox rechnet es vor: „Elektrische Direktheizgeräte verursachen deutlich höhere Kosten als eine Gasheizung“, erklärt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Das liegt daran, dass der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom deutlich höher ist als für eine kWh Gas. Im August 2022 kostet eine Kilowattstunde Strom im bundesweiten Durchschnitt rund 42 Cent, der durchschnittliche Gaspreis liegt bei rund 18 Cent/kWh. Unterstellt man eine vollständige Umwandlung der Heizenergie in Raumwärme, also einen Wirkungsgrad von 100 Prozent, müsste sich der Gaspreis also noch mehr als verdoppeln, damit die gleichen Kosten wie bei einer Elektroheizung anfallen“.