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02506 - 1055Gasheizofen nach 48 Jahren kaputtgegangen
Die Mieterin heizt ihre Wohnung über zwei Gasheizöfen, von denen einer defekt war. Da der Gasheizofen bereits 48 Jahre alt war, war er nicht zu reparieren. Die Mieterin hatte die Wohnung und auch den Mietvertrag von ihrer Mutter übernommen. In diesem war vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasst. Somit ist die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Die Mieterin forderte vom Jobcenter knapp 1.800 Euro für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens.
Jobcenter muss für Gasheizofen aufkommen
Nachdem das Sozialgericht Köln die Klage auf Übernahme der Kosten abgelehnt hatte, sprach das Landdessozialgericht NRW der Mieterin die Erstattung zu. In seiner Begründung nannte das LSG die Tatsache, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist. Auch sei die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung unerlässlich. Das LSG befand zudem, dass die Kosten für die Anschaffung und Installation angemessen sind.
[LSG Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 1736/21]
Fristverlängerung war absehbar
Im September waren gerade mal 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht – dass ein Großteil der Bürger die Frist nicht einhalten wird, zeichnete sich schon länger ab. Nun wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister. Christian Linder hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht und begrüßte den Entschluss: „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen“. Eine weitere Fristverlängerung im Januar schlossen die Finanzminister jedoch explizit aus. Die Finanzämter und Kommunen benötigen viel Zeit, um auf Grundlage der 36 Millionen Steuererklärungen die neue Grundsteuer rechtzeitig bis 2025 startklar zu machen.
Neubewertung für fast 36 Millionen Grundstücke
Ab 2025 soll die neue Berechnung der Grundsteuer gelten, so die Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Die aktuelle Berechnung erfolgte auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Wie hoch die Grundsteuer für Eigentümer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, ist abhängig von den Hebesätzen der Gemeinden.
Stornierungswelle rollt weiter
Steigende Baukosten und immer höhere Belastungen durch Kreditzinsen führen zu immer mehr Stornierungen im Wohnungsbau. Dies teilte das ifo-Institut mit. Danach waren im September 16,7 Prozent der befragten Unternehmen von Auftragsstornierungen betroffen. Im Vormonat August hatten 11,6 Prozent der Firmen von Stornierungen berichtet. Im vergangenen Jahr lag die Quote durchschnittlich bei unter fünf Prozent, vor Corona waren es sogar nur zwischen einem und zwei Prozent.
Steigende Kosten sorgen für Stornierungen
„Aufgrund der explodierenden Material- und Energiepreise sowie der steigenden Finanzierungszinsen ist die Planungssicherheit dahin. Die Baukosten steigen immer weiter. Für einige Bauherren ist das alles nicht mehr darstellbar, sie stellen Projekte zurück oder ziehen ganz die Reißleine“, sagt ifo Forscher Felix Leiss. Die Preise für Baumaterial steigen schon länger, hinzu kommen Versorgungsengpässe. Die Bauunternehmen müssen diese gestiegenen Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtete im Februar 2022, dass die Erzeugerpreise im Jahresdurchschnitt 2021 so stark gestiegen sind, wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Auch die Preise für den Neubau von Wohngebäuden lagen im vergangenen Jahr um rund neun Prozent über dem Niveau des Vorjahres.
Geeigneten Lagerraum finden
Wer von Öl auf Pellets umsteigt, kann seinen ehemaligen Tankraum zum Lager umbauen. Grundlage für die Lagerung von Pellets bilden die „Verordnungen über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ (FeuVO), die, wie so oft in Deutschland, von Bundesland zu Bundesland variieren können. Der richtige Ansprechpartner für dieses Vorhaben ist das örtliche Bauamt – es informiert zuverlässig über alle geltenden Vorschriften.
Bei der Lagerung von Pellets können Abbauprodukte, wie zum Beispiel Kohlenmonoxid oder Kohlenwasserstoffe aus den Pellets austreten und sich im Lagerraum anreichern. Es gab schon Todesfälle in ungelüfteten Pellet-Lagerräumen durch das unsichtbare und geruchlose Gas Kohlenmonoxid.
Vorschriften bei der Lagerung
Laut VPB ist ab mehr als 6,5 t Pelletlagerung ein Brennstofflagerraum nötig, also ein Raum, der zu keinem anderen Zweck als der Pelletlagerung genutzt werden darf, zudem gibt es unter anderem strenge Belüftungs- und Beschilderungspflichten.
Wer weniger als 6,5 t Pellets lagert, benötigt zwar keinen Brennstofflagerraum, aber ab 500 kg sieht die Muster-FeuVO auch dann die Belüftungs- und Beschilderungspflicht vor.
Wer von fossilen Brennstoffen auf Pellets umstellt, der muss also nicht nur technisch, sondern auch baulich eine ganze Menge beachten. Ein unabhängiger Sachverständiger kann im Vorfeld über Vorschriften, Auflagen, Kosten und Zuschussprogramme informieren.
Engpässe bei der Zertifizierung
Schon länger zeichnete sich ab, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1. Dezember 2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Somit hätte es zu einer Klagewelle wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können. Dies berichtet unter anderem der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).
Der VDIV Deutschland hat daher, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gebeten, eine zeitliche Verschiebung der Zertifizierung zu prüfen, um eine Entzerrung der Situation zu ermöglichen. Dem wurde nun zugestimmt.
Hintergrund der Regelung
Im Zuge der der Reform des Wohnungseigentumsrecht zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022. Als zertifizierter Verwalter gilt, wer durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.
Die letzte Ernte einholen
Schnittlauch, Kürbisse, Äpfel und andere Obst- und Gemüsesorten sollten nun geerntet und eingelagert, verbraucht oder haltbar gemacht werden. Obstbäume können noch umgepflanzt werden – hierbei auf eine nährstoffhaltige Erde und viel Feuchtigkeit achten.
GärtnerInnen können nun auch Zwiebelblumen pflanzen. Die Zwiebeln bilden noch Wurzeln aus, gewöhnen sich an ihren Standort und keimen dann nach der Winterruhe. Rosen können ebenfalls im Herbst gepflanzt werden. Bei starker Kälte müssen sie jedoch etwas geschützt werden.
Heckenschere, Rückschnitt & Jäten
Am 30. September endet die Vogelschonzeit – nun dürfen Hecken, Stauden und andere Büsche zurückgeschnitten werden. Obstbäume sollten jedoch erst im Frühjahr geschnitten werden. Wer jetzt noch Unkraut jätet, erspart sich im Frühjahr viel Arbeit und tut gleichzeitig seinen Pflanzen einen gefallen, da die Erde aufgelockert wird.
An Igel und andere Nützlinge denken
Naturfreunde lassen verblühte Pflanzen und Gräser im Winter stehen – diese dienen vielen Nützlingen als lebensnotwendige Winterzuflucht. Beete können mit Laub und Staudenschnitt gemulcht werden – das schützt zum einen den Boden vor Kälte, zum anderen wird es beim Verrotten zu Humus und beschert Gartenbesitzern im Frühjahr einen fruchtbaren und lockeren Boden. Um Igeln das Überwintern zu ermöglichen, sollten einige Laubhaufen im Garten verbleiben.