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02506 - 1055Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins Jahr 2024. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute!
Zu Neujahr
Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.
Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.
Wilhelm Busch (1832 – 1908)
Eigenheimbesitzer sind zufriedener
Nur eine Minderheit von 38 Prozent der Befragten ist zufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Der Anteil bei Eigenheimbesitzern ist hingegen mit 43 Prozent deutlich höher. Unter Frauen, die in den eigenen vier Wänden leben, steigt die Zahl der Zufriedenen sogar auf fast die Hälfte (49 %). Unter Männern im Eigenheim liegt die Quote merklich niedriger – nur 38 Prozent wohnen zufrieden.
Unterschiedliche Belastungen bei Eigentümern und Mietern
Auf die Frage: „Was belastet Sie an Ihrer aktuellen Wohnsituation?“, nennen Mieter am häufigsten die hohen Nebenkosten (22 %). Auf Platz zwei liegen hohe Mieten (15 %), fast genauso häufig stellt Platzmangel ein Problem dar (14 %). Aber auch Lärm (13 %) und Probleme mit den Nachbarn (11 %) stören die Menschen an ihrer aktuellen Wohnsituation.
Am häufigsten belasten Eigenheimbesitzer hohe Investitionskosten, zum Beispiel durch Klimaauflagen (23 %). Danach folgen hohe Nebenkosten (20 %), zu viel Lärm, Probleme mit den Nachbarn und hohe Finanzierungskosten (je 10 %). Relativ wenige Eigenheimbesitzer beklagen sich über zu wenig Platz bzw. Wohnfläche (9 %) oder eine schlechte Infrastruktur (8 %).
„Ein Großteil der Deutschen ist derzeit unzufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Heizung und Warmwasser bereiten den Menschen große Sorgen”, sagt Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24. „Wer im Eigentum wohnt, ist jedoch deutlich zufriedener, da die eigenen vier Wände für mehr Sicherheit sorgen. Doch auch Eigentümer stehen den gestiegenen Heiz- und Sanierungskosten mit großer Sorge gegenüber.“
Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt, wie balde
sie fromm und lichterheilig wird,
und lauscht hinaus. Den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit,
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
– Rainer Maria Rilke –
„Finanzielle Sorgen sind deutlich geringer“
Trotz anhaltender Unsicherheiten und aktueller Haushaltskrise beabsichtigen Hauseigentümer in Deutschland, wieder in die Modernisierung ihrer Häuser zu investieren. Denn im Vergleich zum Frühjahr 2023 sind die finanziellen Sorgen deutlich geringer. Das zeigt der aktuelle Trendreport Wärmewende der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Die Kosten für den Heizungstausch sind derzeit rückläufig und das neue Förderprogramm ist zumindest skizziert. Das entlastet Hauseigentümer bei ihrer Planung“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Die Debatten um die Modernisierung werden nicht mehr so scharf und unsachlich geführt. Auch das hilft, die Sanierungsquote zu steigern.“
Photovoltaik am beliebtesten
Die Installation von Photovoltaikanlagen (40 %) und die Erneuerung des Heizsystems durch den Einsatz erneuerbarer Energien (32 %) waren unter den Befragten die beliebtesten Vorhaben. Darüber hinaus zeigen auch Maßnahmen wie die Fenster-Erneuerung (23 %), der hydraulische Abgleich (22 %), die Dachdämmung (17 %) und die Fassadendämmung (13 %) eine relevante Präsenz in den Planungen. 31 Prozent der Befragten gaben als wichtigsten Grund für die Modernisierung an, aktiv zum Klimaschutz beitragen zu wollen. Für 19 Prozent spielen ökonomische Gründe, wie die Preisentwicklungen bei Öl und Gas, eine wichtige Rolle. Weitere 14 Prozent gaben an, dass Modernisierungen und Sanierungen ohnehin anstünden.
Die Ergebnisse beruhen auf einer bundesweiten Befragung mit knapp 3.500 Teilnehmer*innen im Dezember 2023.
Kreditnehmer können viel Geld sparen
Ein deutlicher Inflationsrückgang, anhaltende geopolitische Risiken und eine sich abschwächende Wirtschaft spielen Immobilienkäufern und Eigentümern mit Anschlussbedarf in die Karten. „Angesichts der aktuellen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten senken viele Kreditgeber ihre Konditionen für Immobilienfinanzierungen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei der Interhyp AG. Im Interhyp Bauzins-Trendbarometer für den Monat Dezember gehen die befragten Experten von einem volatilen Markt aus. Gut vorbereitete Kreditnehmer können im aktuellen Umfeld laut Interhyp tausende Euro sparen. „Aus der anfänglichen Zinsdelle ist ein richtiges Zwischentief geworden, das Sparchancen eröffnet. Bei einem 300.000 EUR-Darlehen (10 Jahre Zinsbindung, 2 Prozent Anfangstilgung) können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch den Zinsrutsch von 4,2 auf 3,8 Prozent rund 13.000 Euro in 10 Jahren sparen“, sagt Mirjam Mohr.
Experten rechnen mit Zinsschwankungen
Laut Interhyp weist der aktuelle Zinsrutsch nicht zwangsläufig auf eine grundlegende Trendumkehr. Höchstwahrscheinlich sei der Leitzinsgipfel erreicht, die Mehrheit der von Interhyp befragten Experten rechnet jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit ersten Zinssenkungen. Laut Interhyp verorten die meisten Kreditinstitute die Zinsen mittelfristig auf einem gleichbleibenden Niveau. Sie erwarten Schwankungen zwischen 3,5 bis 4 Prozent. „Kaufinteressierte mit einer konkreten Immobilie an der Hand und Eigentümer, deren Zinsbindung ausläuft, sollten jetzt aktiv werden und das Zeitfenster nutzen. Es eröffnen sich gute Chancen in diesem volatilen Zinsumfeld“, erklärt Mirjam Mohr weiter.
Mieter und Eigentümer: Wer muss räumen?
Vermieter und Eigentümer unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Insbesondere im Herbst, bei rutschigem Laub und im Winter, bei Schnee und Eis, ist hier rasches Handeln gefragt. In der Regel übertragen Vermieter die Verkehrssicherungspflicht: diese kann ausdrücklich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden oder der Vermieter beauftragt den Hausmeister oder einen Winterdienst, dessen Kosten er über die Betriebskostenabrechnung abrechnet. Auch dies muss im Mietvertrag geregelt sein. Regelungen, die ausschließlich in der Hausordnung festgelegt sind, sind anfechtbar.
Was muss gemacht werden?
In der Regel muss an Werktagen von 7 bis 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen erst ab acht Uhr. Abweichende Zeiten können an Orten mit viel Publikumsverkehr gelten, zum Beispiel vor Kneipen, Restaurants oder Diskotheken. Die Räum- und Streupflicht regeln die Kommunen in ihren Satzungen.
Geräumt und ggf. gestreut werden müssen Hauseingänge und Zuwege, der Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen. Die erforderlichen Laufwege müssen zwischen 0,5 und 1,50 Meter breit sein – genaue Angaben finden sich in den Satzungen der Kommunen.
Mieter und Eigentümer die zum Räumen und Streuen verpflichtet, aber verhindert sind, müssen sich um eine Vertretung kümmern. Vermieter sind dazu verpflichtet, Gerätschaften und Material zur Verfügung zu stellen.